Spenden und Steuern

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass Spenden nicht zweckgebunden erfolgen dürfen. Bitte vermerken Sie nur das Wort „Spende“ und ihre Adresse für die Zusendung der Spendenbescheinigung bei Verwendungszweck. Sachspenden können wir leider nicht annehmen.

Geld für den Politikwechsel

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Parteiarbeit und Wahlkämpfe kosten Geld. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Erzgebirge ist eine kleine Partei. Das Beitragsaufkommen aus Mitgliedsbeiträgen allein ist zu gering, um in diesen Wahlkämpfen den Mächtigen in Bund, Land und Kommunen Paroli zu bieten und unsere Wählerinnen und Wähler in Sachsen zu mobilisieren. 

Um den Umwelt- und Klimaschutz, Investitionen in eine bessere Bildung für alle Kinder und den Einsatz gegen den Rechtsextremismus in den Parlamenten zu stärken, brauchen wir Ihre Hilfe. 

Lassen Sie die Kröten wandern! 

Wir garantieren Ihnen einen sorgsamen Umgang mit allen finanziellen Mitteln.
 

Damit wir ihre Zuwendung auch ordnungsgemäß als Parteispende vereinnahmen können, geben Sie bitte unbedingt Name und Adresse auf dem Überweisungsträger an. Sie erhalten zu Beginn des Folgejahres von uns automatisch eine Spendenbescheinigung. 

Herzlichen Dank.

Unser Spendenkonto

                     

 

Empfänger:

 
 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Erzgebirge

 
 

IBAN:

 
 

DE38 8709 6214 0013 4733 07

 
 

Kreditinstitut:

 
 

Volksbank Erzgebirge e.G.

 

BIC:

 
 

GENODEF1CH1

 
 

Verwendungszweck:

 
 

„Spende“, Name, Adresse